SACHSENHAGEN: Die Suche nach den Amtshäusern

Handelt es sich bei dem großen Haus im Stil der Weserrenaissance südwestlich des Schlossturmes wirklich um das Amtshaus? Oft wird der Beschreibung Amtshaus ein “so genannt” davor gesetzt. Zweifel sind zu Beginn der Suche also angebracht. Und noch eine weitere, entscheidende Frage ist bisher offen: Wann ist es eigentlich gebaut, und von wem?

Zur Verwaltung seiner Herrschaftsrechte führte Graf Otto IV. von Holstein-Schaumburg in der Mitte des 16. Jahrhunderts die Ämterverfassung  ein. Unter anderem bedeutete das auch die Einführung dezentraler Gerichtsbarkeit. An der Spitze eines Amtes stand ein Drost (Amtmann), der die Verwaltungsangelegenheiten des Grafen vor Ort regelte. 

Für den Norden der Grafschaft war Graf Ottos Wahl für einen Verwaltungssitz Anfang der 1560er Jahre auf die alte Sachsenhäger Burganlage gefallen. Nach den Zerstörungen der Hildesheimer Stiftsfehde (1519 – 21) war zumindest der alte Burgturm wieder aufgebaut.  Mit dem Aufkommen der Feuerwaffen wuchs die Einsicht, dass Burganlagen, wie die in Sachsenhagen, nicht verteidigungsfähig waren. Zudem sahen die Herrschenden, dass sich beim (Land-)Adel in ihren städtischen Wohnhäusern so etwas wie Komfort ausbreitete, auf den sie wiederum nicht verzichten wollten. 

Graf Otto gab für diesen Turm bei seinem Baumeister Johann Kölling einen Treppenhausanbau in Auftrag.. Das Geld für diesen Ausbau lieh sich der Graf beim schwerreichen lippischen Landadeligen und  Rodenberger Drost Hermann von Mengersen. Er ernannte ihn im Gegenzug zum Drost von Sachsenhagen und verlieh ihm die so genannte Halsgerichtsbarkeit. Obwohl der Auftrag für den Anbau von Otto stammte, darf vermutet werden, dass von Mengersen weitgehend unanhängig handelte.  Von Mengersen war in das Rottorpsche Erbe (u.a. Rittergut Hülsede) eingestiegen und hatte dem klammen Grafen zuvor bereits häufiger mit Krediten aus der Klemme geholfen. Der Graf teilte wiederum bis an die Grenze seiner eigenen Handlungsfähigkeit ein gehöriges Stück seiner Macht mit von Mengersen.  

Hermann von Mengersen – einzig erhaltenes Bildnis aus einem Schandbrief von 1556.
@ LAV NRW OWL D 71 Nr. 471/3

Hermann von Mengersen (XI.)

Geboren wurde er um 1523. Sein Vater, Hermann von Mengersen, gehörte zu den ersten Anhängern Luthers und stritt im Erzbistum Paderborn für die Einführung der evangelischen Lehre.

Für den Norden der Grafschaft war Graf Ottos Wahl für einen Verwaltungssitz Anfang der 1560er Jahre auf die alte Sachsenhäger Burganlage gefallen. Nach den Zerstörungen der Hildesheimer Stiftsfehde (1519 – 21) war zumindest der alte Burgturm wieder aufgebaut.  Mit dem Aufkommen der Feuerwaffen wuchs die Einsicht, dass Burganlagen, wie die in Sachsenhagen, nicht verteidigungsfähig waren. Zudem sahen die Herrschenden, dass sich beim (Land-)Adel in ihren städtischen Wohnhäusern so etwas wie Komfort ausbreitete, auf den sie wiederum nicht verzichten wollten.

Von Mengersen baute seinen Amtssitz zum Teil auf eigene Kosten aus, schuf ein Vorwerk. Es ist anzunehmen, aber nicht mehr nachzuweisen, dass er die Anlage befestigte und vermutlich auch das Amtshaus in Tornähe errichten ließ. Zum ersten Mal ist es dort erst rund 200 Jahre später aut einem Plan nachzuweisen. 

Vermutlich hat nicht Graf Ernst, sondern erst Graf Hermann während des 30-jährigen Krieges die Anlage abge

Wie es die Grafen selbst im 17. Jahrhundert mit ihren “Bürogebäuden für die Verwaltung” gehalten haben, zeigt das Beispiel Stadthagen. Dort ist der Standort im Begriff “Amtspforte” bereits eingeschlossen. Kontakt zwischen den Herrschenden, also der Grafenfamilie und dem Volk, sollte es nicht geben. Deshalb wurde die Verwaltung in der Regel am Rande des inneren Herrschaftsbereiches, in dem sich die Privatgemächer der Herrschaft befanden, angesiedelt. 

In der zweiteiligen ZDF-Reihe Mythos Burg ist die Geschichte der Burgen anschaulich dargestellt worden. Deutlich kommt der auch für Sachsenhagen bedeutsame Wandel vom Wehr- zum Wohnturm zur Geltung.

Mit dem Treppenhausanbau (und dem Einbau eines Kamins) bekam der Turm im oberen Geschoss einen von innen beheizbaren und witterungsunabhängig erreichbaren Raum.