(Tafel 15) Ratskeller

Von Graf Otto IV. von Holstein-Schaumburg erhielten die Hagenburger und Altenhäger Brauergilden 1545 ein gemeinsames Braurecht. Darüber entspann sich ein erbitterter Streit, der schließlich vor dem Reichskammergericht in Speyer entschieden wurde. Von 1609 an bekamen die Altenhäger für ihr nicht mehr genutztes Recht Geld. Die Hagenburger Brauergilde betrieb den 1560/61 errichteten Ratskeller alleine. Zum Eigentum der Brauergilde gehörte nun der Ratskeller mit Brauhaus, sämtliche Gerätschaften zum Bierbrauen sowie umliegende Landflächen. Zu ihrer jährlichen Abrechnung traf sich die Brauergilde am Michaelistag (29. September).

Läuten für einen Verstorbenen

Bis heute hat sich die Tradition erhalten, dass der „Kellerwirt“ beim Tod eines Mitgliedes der Brauergilde (= Hagenburger Bürger) kostenlos die Glocke auf dem Dach des Gebäudes läuten muss. Im Ratskeller selbst hielten die Zünfte regelmäßig ihre monatlichen Zusammenkünfte ab.

Im Februar jeden Jahres fanden Bürgertage statt, bei denen der Bürgermeister, die Ratsmänner, der Ratsdiener sowie der Nachtwächter gewählt wurden. Von 1879 an wurden im Ratskeller Gerichtstage abgehalten. Vom 17. Jahrhundert an bis nach dem Zweiten Weltkrieg fanden am Ratskeller zweimal im Jahr Märkte statt.

Bis 1964 auch Ratssaal

„Des Trunkes ist des Ratsherrn Pflicht. Eine trock‘ne Lampe leuchtet nicht.“ Dieses Motto steht am Balken des Ratskellersaals, der 1935 einen neuen Zugang bekam. Bis zum Jahr 1964 fanden dort die Sitzungen des Rates des Fleckens Hagenburg statt. 1987 ist das komplette Gebäude grundrenoviert worden.


32 U 521586 5809547
52.43570°N 9.31752°E
Höhe= 49.1m

Die gesamten Tourdaten sind hier herunterzuladen.

Nach Links: Die nächste Fleckentour-Station (Station 2) steht im Uhrzeigersinn 75 Meter entfernt.
Nach Rechts: Die nächste Fleckentour-Station (Station 18 – Försterteich) steht rund 2,1 Kilometer entfernt.


Schreibe einen Kommentar